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Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss durch Fahranfänger

Stadthäger Str. - 22.11.2015

Am Samstag, 21.11.2015 gegen 09.00 Uhr ist es
auf der Stadthäger Straße in Lauenhagen zu einem Verkehrsunfall
gekommen, welcher auf den vorangegangenen Alkoholkonsum des
Fahrzeugführers zurück zu führen ist. Der 18 jährige Stadthäger hatte
mit seinem Golf die Stadthäger Straße aus Stadthagen kommend befahren
und war in Höhe der Straße Osterfeld in einer leichten Linkskurve
nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Hier ist sein PKW gegen eine
gemauerte Grabenunterführung geprallt und hat anschließend ein
Verkehrsschild sowie einen Gartenzaun auf einer Strecke von 20 Metern
überrollt, bevor er zum Stehen kam. Obwohl an dem PKW erheblicher
Schaden entstanden ist, wurde der Unfallfahrer bei dem Unfall nicht
verletzt.

Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei, nahmen die Beamten
deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 18 jährigen fest und
stellten anhand eines durchgeführten Tests mit dem mobilen Alcomaten
einen Wert von 1,05 Promille bei ihm fest. Der Stadthäger, der noch
einen Führerschein auf Probe besitzt und für den demzufolge Alkohol
am Steuer absolut tabu sein sollte, musste sich einer richterlich
angeordnete Blutentnahme unterziehen lassen. Seinen Führerschein hat
die Polizei eingezogen und mit einer Strafanzeige an die zuständige
Staatsanwaltschaft in Bückeburg geschickt. Über den weiteren Verlauf
des eingeleiteten Strafverfahrens wird die Staatsanwaltschaft nach
der Auswertung der Blutprobe durch das Institut für Rechtsmedizin in
Göttingen, entscheiden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg
Polizei Stadthagen
Einsatz- und Streifendienst
Vornhäger Straße 15
31655 Stadthagen

Telefon: 05721/4004-0
Fax: 05721/4004-150
E-Mail: poststelle@pk-stadthagen.polizei.niedersachsen.de
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